Yves Donzallaz verliert wegen Beziehung Rückhalt – am Bundesgericht eskaliert der Streit

Die Beziehung von Bundesrichter Yves Donzallaz und seiner Kollegin Beatrice van de Graaf sorgt nicht nur wegen möglicher beruflicher Folgen für Aufsehen. Auch das Vorgehen des Bundesgerichts bei der Beurteilung des Falls hat intern heftigen Widerspruch ausgelöst, wie aus einer Stellungnahme und weiteren Dokumenten hervorgeht.
Die zweite zivilrechtliche Abteilung kam laut Bericht einstimmig zum Schluss, dass die Verbindung zwischen Donzallaz und van de Graaf eine «dauernde Lebensgemeinschaft» gewesen sei. Damit droht beiden das Ende ihrer Laufbahn am höchsten Gericht. Die parlamentarische Gerichtskommission soll in der kommenden Woche darüber beraten, ob sie die beiden zur Wiederwahl empfiehlt.
Doch die Einigkeit im Urteil verdeckt offenbar tiefe Differenzen unter den Richterinnen und Richtern. Mitglieder von Donzallaz’ Abteilung bemängeln, dass das gesamte Richtergremium bereits am Vorabend der offiziellen Anhörung über den Fall beraten habe. Zu diesem Zeitpunkt seien die Parteien noch nicht angehört worden. Die Kritiker halten das Verfahren deshalb für mangelhaft und zweifeln daran, dass auf dieser Grundlage ein vollständiges Urteil möglich gewesen sei.
Zusätzlichen Unmut löste aus, dass ein Expertenbericht über die Beziehung nur den fünf Richterinnen und Richtern der zuständigen zivilrechtlichen Abteilung vorgelegen habe. Donzallaz’ Abteilung vertrat dem Bericht zufolge zudem eine andere Einschätzung: Sie sah in der Beziehung keine dauernde Lebensgemeinschaft.
Florence Aubry Girardin, Präsidentin der Abteilung, protestierte in einer Nachricht an sämtliche Bundesrichter gegen den Ablauf. Sie bezeichnete das Vorgehen als beispiellos und kaum mit einem fairen Verfahren vereinbar. Die vorgesehene Sitzung nannte sie sinnlos und nahm an der Zusammenkunft am Mittwochabend nicht teil. Bei der anschliessenden Abstimmung setzte sich die Mehrheitsposition mit 26 zu 5 Stimmen durch. Der Streit um Donzallaz’ Fall ist damit auch zu einer offenen Belastungsprobe für das Bundesgericht geworden.
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